Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schule für Bewegung und Gestaltung dance and fit:

1.) Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Kursbeitrages. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen.

Die Gebühr entspricht einer Ganzjahrespauschale und ist durchgängig auch in der unterrichtsfreien Zeit spätestens zum 5ten des Monats fällig.

Bei Rücklastschriften gehen die anfallenden Bankkosten zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu Lasten des Kontoinhabers. Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Zahlung, auch bei Nichtteilnahme am Unterricht, immer bis zum Vertragsende.

2.) Kursferien

Es gelten die offiziellen Schulferien des Landes Baden- Würtemberg. In diesen

Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt! In den Oster- Pfingst- und Sommerferien wird jeweils für die Dauer von einer Woche ein Ferienprogramm angeboten, welches alle Kursprofile beinhaltet.

3.) Kündigung

Eine Kündigung ist immer schriftlich erforderlich und bis zu 30 Tage vor Saisonende möglich.

Saisonende ist der 30.4., 31.8. und der 31.12. jeden Jahres.

4.) Krankheit des Kurstrainers

Bei Krankheit des Kurstrainers muss der Unterricht von Seiten der Schule für Bewegung und Gestaltung nachgeholt werden. Dazu muss dann ein Nachholtermin angeboten werden.

5.) Krankheit des Teilnehmers

Bei Krankheit des Teilnehmers muss die Kursgebühr dennoch entrichtet werden. Eine entfallene Kursstunde darf in einer dem Stundenprofil ähnlichen anderen Wochenstunde nachgeholt werden. Bei schwerer Krankheit kann der Vertrag in Absprache mit Sabine Haggenmüller unter Vorlage eines ärztlichen Attestes stillgelegt werden. Eine sofortige Beendigung des Vertrages ist nicht möglich.

6.) Schnupperstunden

Die Schule für Bewegung und Gestaltung gewährt jedem Kunden 2 kostenfreie Schnupperstunden.

Sollte nach der dritten kostenfreien Kursstunde keine Anmeldung erfolgen, behält sich die

Schule vor den Kursbesucher nicht am Unterricht teilnehmen zu lassen und ihn gegebenenfalls vom Unterricht auszuschließen. Die Schule übernimmt für nichtangemeldete Teilnehmer keinerlei Haftung!

7.) Einschränkungen

Sollten Einschränkungen auf Grund einer pandemischen Lage eintreten, ist die Schule verpflichtet den Unterricht per Zoomunterrich oder per Trainingfilm anzubieten.

8.) Weitergabe an Dritte

Moves, Steps, Choreographien und Schrittmaterial sind lizensiert und im allgemeinen Gebrauchsrecht von Sabine Haggenmüller. Die Verwendung zu Unterrichtszwecken jeglicher Art sowie die Verwendung zu Aufführungen außerhalb der Tanzschule ist untersagt.

9.) Haftung

Die Schule für Bewegung und Gestaltung übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Garderobe. Für Sach- und Personenschäden aus dem Betrieb der Schule übernimmt die Schule für Bewegung und Gestaltung ausschließlich die gesetzliche Haftung.